Corona-Bestimmungen ab 10.1.2022

Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante, hat der Senat beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch 2G-Plus zu ersetzen.

In den folgenden Einrichtungen und für die folgenden Angebote wird ein obligatorisches Zwei-G-Plus-Zugangsmodell eingeführt:

  • […]
  • Sportbetrieb, […], jeweils nur in geschlossenen Räumen,
  • […]

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen des Zwei-G-Plus-Zugangsmodells entsprechen den Voraussetzungen des Zwei-G-Modells (geimpft, genesen, einschließlich der bisher geltenden Ausnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre) ergänzt um die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, auch für geimpfte und genesene Personen.

Von der Testpflicht sind im Zwei-G-Plus-Zugangsmodell Personen ausgenommen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben. Auch Kinder und Jugendliche, die in der Schule seriell getestet werden, sind von der Testnachweispflicht befreit.

Veranstaltungen

Darüber hinaus werden die Teilnehmerzahlen für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) abgesenkt. […]

Inkrafttreten

Die Regelungen sollen am kommenden Montag, den 10. Januar 2022, in Kraft treten, sofern die zu erwartenden Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung und die Beschlüsse der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 keine anderen Ergebnisse haben.

Hygiene-Plan des SCVM für Indoor Sport

Basierend auf den behördlichen Vorgaben wurde vom SCVM Vorstand ein Hygiene-Plan erlassen, der entsprechend einzuhalten ist.

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